6 Gegenständen und Vermögenswerten im Hinblick auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes. Sie setzt voraus, dass die betreffenden Vermögenswerte durch eine Straftat erlangt worden sind (vgl. Art. 70 Abs. 1 StGB). Die Beschlagnahme stellt zudem lediglich eine provisorische, sichernde Massnahme dar. Es geht darum, Vermögenswerte im Hinblick auf eine spätere allfällige Disposition des urteilenden Gerichts sicherzustellen und zu verhindern, dass der gegenwärtig Verfügungsberechtigte eine Rückgabe an die Geschädigten vereiteln kann.