Das bedeutet jedoch auch und hinsichtlich des Vorwurfs des Pfändungsbetrugs umso mehr, dass sich der Tatverdacht, der im Rahmen dieses Strafverfahrens verfolgt wird, auf strafbare Handlungen richten muss, die den Beschuldigten vorgeworfen werden. Andernfalls kommt einzig ein selbstständiges Einziehungsverfahren in Frage. 4.4 Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist formeller Natur, womit seine Verletzung ungeachtet der materiellen Begründetheit des Rechtsmittels grundsätzlich zur Gutheissung der Beschwerde und zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids führt.