_, inkl. Zugehör (Schlüssel, Fahrzeugausweis etc.). Dagegen erhob die Beschwerdeführerin, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 24. März 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte die Aufhebung der Beschlagnahme, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer eröffnete mit Verfügung vom 27. März 2025 ein Beschwerdeverfahren. Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrer delegierten Stellungnahme vom 11. April 2025 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.