Kantons Bern im Neubeurteilungsverfahren SK 23 265 vom 16. November 2023 (vgl. dazu bereits den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 24 178 vom 15. Mai 2024 E. 7.1.3), mit dem der Beschwerdeführer mitunter wegen versuchter schwerer Körperverletzung (Messerangriff gegen den Brustkorb) schuldig gesprochen und unter anderem zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren sowie und einer zwanzigjährigen Landesverweisung verurteilt wurde, zwischenzeitlich bestätigt hat (siehe dazu das online abrufbare Urteil des Bundesgerichts 6B_538/2024 vom 17. Februar 2025, insbesondere E. 8). Insgesamt muss daher immer noch davon