7B_527/2023 vom 19. September 2023 E. 3.2; je mit Hinweisen). 5.2 Der Beschwerdeführer wurde mit Urteil vom 7. März 2025 unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung (Ziff. 1 der Anklageschrift), Drohung (Ziff. 2.2 der Anklageschrift) sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Ziff. 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4 der Anklageschrift) erstinstanzlich schuldig gesprochen. Im Beschwerdeverfahren bringt er im Wesentlichen vor, die Annahme des dringenden Tatverdachts der versuchten schweren Körperverletzung sei unhaltbar.