4.3 Diesen bundesgerichtlichen Mindestanforderungen ist das Regionalgericht nachgekommen. Der Begründung des angefochtenen Entscheids kann entnommen werden, aus welchen Gründen die Sicherheitshaft des Beschwerdeführers verlängert wurde. Konkret geht daraus hervor, dass der Beschwerdeführer am 7. März 2025 unter anderem zu einer Freiheitsstrafe von 41 Monaten verurteilt worden ist. Dem gleichentags gefällten, der amtlichen Verteidigerin telefonisch eröffneten und kurz begründeten Urteil kann sodann entnommen werden, dass der Beschwerdeführer mitunter wegen versuchter schwerer Körperverletzung (Ziff.