Dies ist bis zum Zeitpunkt der Übermittlung der Berufungsanmeldung und der Akten an das Berufungsgericht der Fall (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 21 318 vom 10. August 2021 E. 5.1 f.; ferner Beschlüsse des Obergerichts des Kantons Bern BK 24 514 vom 16. Dezember 2024 E. 2 und BK 24 71 vom 5. März 2024 E. 2.1). 2.2 Der Beschwerdeführer hat am 10. März 2025 Berufung gegen das Urteil des Regionalgerichts vom 7. März 2025 angemeldet. Der angefochtene Beschluss datiert ebenfalls vom 7. März 2025. Die schriftliche Urteilsbegründung ist noch ausstehend.