Am 10. März 2025 meldete der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil an. Am 20. März 2025 erhob er bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde gegen die Verlängerung der Sicherheitshaft und beantragte: I. Es sei die Beschwerde gutzuheissen.