4 der Anklageschrift und der Drohung gemäss Ziff. 2.1 der Anklageschrift wurde er freigesprochen. Das Strafverfahren wegen Drohung gemäss Ziff. 2.3 der Anklageschrift wurde eingestellt. Mit separatem Beschluss vom selben Tag beschloss das Regionalgericht, den Beschwerdeführer in Sicherheitshaft zu belassen und diese vorbehältlich der Rechtskraft des Urteils bis zum Eintritt in den Strafvollzug, längstens jedoch bis am 7. Juni 2025, zu verlängern. Am 10. März 2025 meldete der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil an.