5 der Anklageschrift), Verunreinigung fremden Eigentums (Ziff. 7 der Anklageschrift) und Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Ziff. 8 der Anklageschrift) schuldig und verurteilte ihn unter Anrechnung von 506 Tagen Untersuchungs- und Sicherheitshaft zu einer Freiheitsstrafe von 41 Monaten, zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen à CHF 20.00, ausmachend CHF 240.00, zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Tagen) sowie zu einer Landesverweisung von 20 Jahren. Von den Vorwürfen des versuchten Diebstahls gemäss Ziff. 4 der Anklageschrift und der Drohung gemäss Ziff.