4. Der amtlichen Verteidigerin, Rechtsanwältin B.________, wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 612.40 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. Der Beschwerdeführer hat diese Entschädigung dem Kanton Bern zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 5. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau, Staatsanwalt D.________ (mit den Akten – per Einschreiben)