mit Hinweisen sowie Urteil des Bundesgerichts 6B_378/2024 vom 15. Januar 2025 E. 4.1). Da der Beschwerdeführer im Strafbefehl vom 26. April 2023 zu einer Geldstrafe verurteilt wurde und für die neuen Vorwürfe ebenfalls eine solche in Betracht kommt, liegen gleichartige Strafen vor, weshalb diese nicht zu kumulieren sind. Mit Blick darauf und unter Berücksichtigung von Art.