gen werden. Sind die widerrufene und die neue Strafe gleicher Art, so bildet das Gericht nach Art. 46 Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.00) in sinngemässer Anwendung von Art. 49 StGB eine Gesamtstrafe. Die Bildung einer Gesamtstrafe ist nur bei Strafen gleicher Art möglich; ungleichartige Strafen sind kumulativ zu verhängen (BGE 145 IV 146 E. 2.1 ff. mit Hinweisen sowie Urteil des Bundesgerichts 6B_378/2024 vom 15. Januar 2025 E. 4.1).