unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) hiess am 25. März 2025 das Gesuch um Gewährung der amtlichen Verteidigung für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin B.________ gut. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte am 11. April 2025 die Abweisung der Beschwerde. Der Beschuldigte reichte am 14. April 2025 Schlussbemerkungen ein und hielt an der Beschwerde fest.