1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen Beschimpfung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Mit Verfügung vom 6. März 2025 wies sie das Gesuch von Rechtsanwältin B.________ vom 4. Februar 2025 (vermutlich 4. März 2025) ab, sie als amtliche Anwältin des Beschuldigten einzusetzen. Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 19. März 2025 Beschwerde ein.