Der Strafanzeige von B.________ lässt sich einzig entnehmen, dass er Oberrichter A.________ die Verweigerung des rechtlichen Gehörs vorwirft. Nähere Angaben zu einem Verfahren vor der Beschwerdekammer des Obergerichts, das seinem Vorwurf zu Grunde liegt, liefert er nicht. Es bleibt darum unklar, auf welche konkrete Verfahrenshandlung von Oberrichter A.________ er sich zur Begründung seiner Strafanzeige bezieht. Das kann jedoch vorliegend aus folgendem Grund offen bleiben: