4. Dem amtlichen Verteidiger des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt B.________, wird für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 2'393.85 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. Eine Rückzahlungspflicht des Beschwerdeführers entfällt im Umfang von einem Viertel. 5. Der unentgeltlichen Rechtsbeiständin der Straf- und Zivilklägerin, Fürsprecherin D.________, wird für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 939.60 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. Eine Rückzahlungspflicht des Beschwerdeführers entfällt im Umfang von einem Viertel.