1. Es wird festgestellt, dass die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt hat. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, trägt im Umfang von einem Viertel, ausmachend CHF 500.00, der Kanton Bern. Im Umfang von drei Vierteln, ausmachend CHF 1'500.00, werden sie dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt.