4.4 4.4.1 Der Begründung der Teileinstellungsverfügung vom 29. Januar 2025 lässt sich zur Verjährungsproblematik der folgende Passus entnehmen (S. 3 der Verfügung): Es ist damit letztlich davon auszugehen, dass wohl nur noch eine relativ geringe Anzahl solcher Übergriffe nach dem 29.01.20215 (recte: 29.01.2015) passiert sind. Dies wird in der zu erhebenden Anklage nochmals zur Diskussion stehen. Jedenfalls sind sämtliche körperliche Übergriffe inkl. Würgen sowie sämtliche Drohungen und Nötigungen bis zum 29.01.2015 ebenfalls verjährt.