5 4.2.2 Die Generalstaatsanwaltschaft macht hinsichtlich der vorgenommenen Berichtigung geltend, die Formulierung gemäss Berichtigungsverfügung entspreche weitestgehend der mit Mitteilung zum Abschluss der Untersuchung gemäss Art. 318 StPO vom 28. Juni 2024 in Aussicht gestellten Lösung. Darin werde die Anklageerhebung für einfache Körperverletzung, mehrfach begangen bis Oktober 2018 in E.________ (Ortschaft), Drohung, mehrfach begangen bis Oktober 2018 in E.________ (Ortschaft), und Freiheitsberaubung, mehrfach begangen in F.___