Diese wurde in der angefochtenen Verfügung vom 10. März 2025 ersetzt durch die folgende Formulierung: Das Verfahren wegen mehrfacher sexueller Nötigung sowie mehrfacher Vergewaltigung sowie mehrfachen Tätlichkeiten wird vollständig eingestellt; wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung, mehrfacher Drohung, evtl. mehrfacher Nötigung erfolgt die Einstellung für die Zeit von 2008 bis zum 29.01.2015 (Art. 319 Abs. 1 Bst. a und d StPO).