1.2 Dagegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 19. März 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und stellte folgende Anträge: 1. Die Verfügung vom 10. März 2025 der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland sei aufzuheben und es sei festzustellen, dass das rechtliche Gehör verletzt wurde. 2. Es sei festzustellen, dass die Teileinstellungsverfügung vom 29. Januar 2025 in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Das Gericht habe sämtliche Strafverfahren gegen Herrn A._