1 des Dispositivs der Verfügung vom 29. Januar 2025 durch den folgenden Passus ersetzte (Ziff. 1 des Dispositivs der Verfügung vom 10. März 2025): Das Verfahren wegen mehrfacher sexueller Nötigung sowie mehrfacher Vergewaltigung sowie mehrfachen Tätlichkeiten wird vollständig eingestellt; wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung, mehrfacher Drohung evtl. mehrfacher Nötigung erfolgt die Einstellung für (recte: die) Zeit von 2008 bis zum 29.01.2015 (Art. 319 Abs. 1 Bst. a und d StPO).