BM 22 38224). Am 29. Januar 2025 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen mehrfacher sexueller Nötigung sowie mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher einfacher Körperverletzung, mehrfacher Drohung, mehrfacher Nötigung und mehrfachen Tätlichkeiten ein (Ziff. 1 des Dispositivs der Verfügung vom 29. Januar 2025). Mit Verfügung vom 10. März 2025 erläuterte die Staatsanwaltschaft ihre Verfügung vom 29. Januar 2025 dahingehend, dass sie die Ziff. 1 des Dispositivs der Verfügung vom 29. Januar 2025 durch den folgenden Passus ersetzte (Ziff.