6 sprochen. Da es so stark geregnet habe, habe die Beschuldigte 2 weitergehen müssen (Z. 21 ff.). Von der Überwachung durch den Beschwerdeführer habe sie ihr bei diesem Gespräch nichts erzählt, das sei bei einem Gespräch beim Schulleiter ein Jahr zuvor gewesen (Z. 32 f.). Der Beschuldigten 2 habe sie erzählt, dass sie – die Ehefrau des Beschwerdeführers – und die Kinder jeden Tag beten müssten (Z. 49). 6.2 In den Akten finden sich keine Hinweise darauf, dass seitens der Beschuldigten schriftlich kommuniziert worden wäre.