Der Beschuldigte 3 habe die Angelegenheit nicht mit dem Co-Schulleiter abgesprochen. Auch wenn jeder eine Gefährdungsmeldung machen dürfe, solle eine missbräuchliche Gefährdungsmeldung nicht ungestraft bleiben. Durch die Gefährdungsmeldung sei eine langjährige, gute und anspruchsvolle [sic!] Zusammenarbeit missbraucht worden.