4. Der Beschwerdeführer begründet seine Beschwerde sinngemäss und zusammengefasst wie folgt: Er entnimmt der Stellungnahme der Beiständin vom 21. Juni 2024, dass die Beschuldigte 2 vorsätzlich gehandelt habe, um Kinder und Mutter vom Vater zu befreien. Die Beschuldigte 1 habe am selben Tag wie die Beschuldigte 2 Druck auf den Beschuldigten 3 ausgeübt, damit dieser etwas unternehme. Entsprechend sei die Handlung der Beschuldigten 1 nicht verjährt. Der Beschuldigte 3 habe die Angelegenheit nicht mit dem Co-Schulleiter abgesprochen.