3 rungen der Lehrpersonen und folglich der Schulleitung im Rahmen einer zulässigen Gefährdungsmeldung klar sachbezogen waren und deshalb ein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Die KESB sah sich zumindest veranlasst, einen Abklärungsbericht in Auftrag zu geben. Ob tatsächlich Massnahmen daraus resultierten ist für die Beurteilung des vorliegenden Falles nicht von Relevanz. […]