3. Die angefochtene Verfügung wird wie folgt begründet: Am 08.08.2024 meldete sich D.________ (nachfolgend: Privatkläger) bei der Polizeiwache in K.________ und zeigte die drei obgenannten Beschuldigten wegen übler Nachrede und Verleumdung an. Der Schulleiter, C.________, sowie die beiden Lehrpersonen, A.________ und B.________, hätten gegenüber der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde L.________(Region) (nachfolgend: KESB) verleumderische Aussagen zu seinem Nachteil getätigt. Den Akten kann entnommen werden, dass seitens der Schulleitung am 17.05.2024 eine Gefährdungsmeldung an die KESB erfolgte. Für die Familie D.__