): A.________ macht geltend, dass er den Einvernahmetermin verpasst habe, weil er unter einer Kurzzeitgedächtnisstörung sowie weitern psychischen Erkrankungen, insbesondere einer mittelgradigen Depression und ADHS leide. Bei einem neu anzusetzenden Termin würde er sämtliche Vorkehrungen treffen, um diesen zuverlässig und fristgerecht wahrzunehmen. [rechtliche Grundlagen Art. 94 StPO].