9 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts KZM 25 393 vom 3. Februar 2025 (richtig: 3. März 2025) wird aufgehoben, soweit dieses die Untersuchungshaft bis zum 28. Mai 2025 verlängert hat. Die Untersuchungshaft wird bis zum 28. April 2025 verlängert. Soweit weitergehend, wird die Beschwerde abgewiesen.