Die Beschwerdekammer in Strafsachen geht im Übrigen davon aus, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren zügig vorantreiben und sobald als möglich zur Anklage bringen wird. Soweit die Staatsanwaltschaft auf die noch ausstehenden Ermittlungshandlungen betreffend den Vorwurf der Erpressung verweist (insbesondere parteiöffentliche Einvernahmen, Klärung der Privatklagen etc.;