des Protokolls der Hafteröffnung vom 30. August 2024), erscheint es sehr wahrscheinlich, dass er mit seiner ebenfalls vorbestraften Ehefrau (vgl. den Strafregisterauszug vom 7. Juni 2023), gegen welche zurzeit auch ein Strafverfahren wegen mehrfachen Betrugs läuft, und seinen drei kleinen Kindern die Schweiz verlassen wird, um in der Türkei oder anderswo, namentlich bei Verwandten in Deutschland oder Frankreich, ein neues Leben zu beginnen. Es erscheint dabei durchaus denkbar, dass der Beschwerdeführer zunächst alleine flieht, um alsdann die Ausreise/Flucht seiner Familie zu organisieren.