3 standen, dass das Zwangsmassnahmengericht den dringenden Tatverdacht wegen qualifizierter Brandstiftung bejaht hat. Ob auch ein dringender Tatverdacht wegen mehrfach begangenen Betrugs vorliegt, kann zurzeit offen bleiben, zumal dieser Vorwurf länger zurückliegt (Tatzeitraum: 21. April 2021 – 7. Mai 2021) und nicht der Auslöser für den Haftantrag der Staatsanwaltschaft war.