Der Brand war gemäss Dezernat für Brände und Explosionen kurz vor dem Übergreifen auf die oberen Stockwerke gewesen, was auf eine konkrete Gefährdung von Leib und Leben der zwölf anwesenden Personen hindeutet. Unter Verweis auf die detaillierten Ausführungen der Staatsanwaltschaft in den Haftanträgen vom 30. August 2024 (S. 2 ff.), 21. November 2024 (S. 2) und 21. Februar 2025 (S. 2) sowie des Zwangsmassnahmengerichts in den Entscheiden vom 31. August 2024 (S. 2 f., 5 f.) und 29. November 2024 (S. 5 f.) und im angefochtenen Entscheid (S. 7) sowie das vorstehend Gesagte ist es nicht zu bean-