Am 31. August 2024 – nachdem es zuvor mit Entscheid vom 14. Juni 2024 einen Antrag auf Haftanordnung abgewiesen hatte – ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten an. Das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) verlängerte die Untersuchungshaft mit Entscheid vom 29. November 2024 um drei Monate. Mit Entscheid vom 3. Februar 2025 (richtig: 3. März 2025) verlängerte es die Untersuchungshaft um weitere drei Monate, d.h. bis am 28. Mai 2025. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.___