1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen qualifizierter Brandstiftung, Betrugs, Erpressung, evtl. Drohung. Am 31. August 2024 – nachdem es zuvor mit Entscheid vom 14. Juni 2024 einen Antrag auf Haftanordnung abgewiesen hatte – ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten an.