2 betreffend das Verfahren der KESB, betreffend die geforderten Untersuchungen gegen KESB, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht sowie weitere Personen, betreffend Akteneinsicht bei der KESB und der Polizei, betreffend den geforderten Freispruch im Verfahren PEN 24 813 sowie die unabhängige Prüfung dieses Verfahrens und die Löschung des Beschwerdeführers aus allen Registern. 2.3 Bereits an dieser Stelle erlaubt sich die Kammer einige Bemerkungen zu den vorliegenden Akten und den Vorbringen des Beschwerdeführers dazu.