1. Mit Verfügung vom 4. März 2025 wies das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) u.a. das Gesuch von A.________ um amtliche Verteidigung (Ziff. 4; PEN 24 813) sowie um diesbezügliche mündliche Verhandlung (Ziff. 3) ab. Gegen diese Verfügung erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 13. März 2025 Beschwerde und beantragte u.a. die Aufhebung der angefochtenen Verfügung sowie die sofortige Ernennung einer amtlichen Verteidigung. Mit Verfügung vom 24. März 2025 gab die Verfahrensleitung Kenntnis davon, dass das Regionalgericht die amtlichen Akten PEN 24 813 eingereicht hatte.