4. Rechtsanwältin D.________ wird für ihre Leistungen im Beschwerdeverfahren eine amtliche Entschädigung von CHF 1'858.25 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. Es besteht keine Rückzahlungspflicht. 5. Zu eröffnen: - der Straf- und Zivilklägerin/Beschwerdeführerin, a.v.d. Rechtsanwältin D.________ (per Einschreiben) - dem Beschuldigten, a.v.d. Fürsprecherin B.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau, Staatsanwalt G.________ (mit den Akten – per Einschreiben)