5.5 Für die Frage der Rechtmässigkeit der Einstellung des Strafverfahrens ist des Weiteren relevant, ob neben den Aussagen weitere Umstände vorliegen, die einen Freispruch gegenüber einem Schuldspruch als wahrscheinlicher erscheinen lassen. In diesem Zusammenhang würdigt die Staatsanwaltschaft zurecht, dass die Beschwerdeführerin erst aufgrund eines Zerwürfnisses mit dem Beschuldigten mehrere Monate nach dem strittigen Vorfall eine Strafanzeige gegen Letzteren eingereicht hat, was Fragen bezüglich ihrer Motivation aufwirft.