Auf erneute Nachfrage nach dem Wortlaut führte sie aus, die ganzen Tage darum herum seien ganz vernebelt, aber er habe gesagt: «Er fühle, als ob er mich vergewaltigt hat oder er habe mich vergewaltigt» (Einvernahme vom 19. Juni 2024, Z. 422-424). Auch in anderen Punkten, insbesondere was die Medikamenteneinnahme am Abend oder Grundsätzliches wie den Wochentag, an dem der Vorfall stattgefunden haben soll, oder die Uhrzeit des Eintreffens des Beschuldigten betrifft, kann die Beschwerdeführerin entweder gar keine oder bloss widersprüchliche Angaben machen (vgl. dazu auch Einstellungsverfügung, S. 4). 5.5