Danach hielten die beiden weiterhin freundschaftlichen Kontakt. Am fraglichen Abend im Februar 2024 hatte die Beschwerdeführerin eine psychische Krise, wobei sie diesbezüglich eine einschlägige Vorgeschichte mit verschiedenen psychischen Krankheiten hat, und kontaktierte deshalb den Beschuldigten. Dieser erklärte sich als Teil ihres persönlichen Helfernetzes und in Anwendung des mit ihrem Therapeuten abgesprochenen Vorgehens bereit, sie zu besuchen und zu überwachen, worauf er zu ihr fuhr und in gegenseitigem Einverständnis die Nacht bei ihr verbrachte.