1. Mit Verfügung vom 24. Februar 2025 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Em- mental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren (EO 24 7822) gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Schändung ein. Dagegen reichte C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch Rechtsanwältin D.________, am 10. März 2025 Beschwerde ein und beantragte, die Verfügung vom 24. Februar 2025 sei aufzuheben und das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Schändung sei weiterzuführen.