im Beschwerdeverfahren (Verfassen einer knapp zweiseitigen Stellungnahme [inkl. Deckblatt und Unterschriftenseite] inkl. Studium der angefochtenen Verfügung und der amtlichen Akten, Rechtsabklärungen, Kenntnisnahme vom Schriftenwechsel, Korrespondenz und abschliessende Besprechung mit der Klientin) rechtfertigt sich vorliegend ein Honorar von pauschal CHF 600.00 (inkl. Auslagen und MWST), zu dessen der Beschwerdeführer verpflichtet wird. 10 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.