_ ein Zeitaufwand von 13.2 Stunden ausgewiesen. Mit dem der Honorarnote zugrunde liegendem Stundenansatz von Fr. 250.-- zuzüglich Auslagen von Fr. 198.-- und Mehrwertsteuer von Fr. 283.30 resultiert eine geltend gemachte Honorarforderung von Fr. 3'731.30. Aufgrund des detailliert ausgewiesenen Kostenverzeichnisses erscheinen namentlich der geltend gemachte Zeitaufwand und der Stundenansatz grundsätzlich nachvollziehbar und begründet, so dass die notwendigen Auslagen im Zusammenhang mit der rechtlichen Vertretung im Strafverfahren ausgewiesen sind.