Im Zusammenhang mit dem hier einzustellenden Tatvorwurf der Widerhandlung gegen das Sportförderungsgesetz wurde anlässlich einer wegen des Verdachts auf illegalen Waffenbesitz stattgefundenen Hausdurchsuchung beim Beschuldigten als Zufallsfund eine grössere Anzahl von unter das Sportförderungsgesetz fallenden Dopingmitteln aufgefunden, deren Handel verboten ist. Der Beschuldigte machte anlässlich der noch am Tag der Hausdurchsuchung erfolgenden polizeilichen Einvernahme von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Substanzen wurden in der Folge analysiert und von Doping Schweiz im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens eingezogen.