1 a) eingestellten Teilvorwurfs in zivilrechtlich vorwerfbarer Weise veranlasst hat. Des Weiteren gilt es zu berücksichtigen, dass die Straf- und Zivilklägerin angab, vom Beschwerdeführer nicht einvernehmlich gewürgt worden zu sein (vgl. polizeiliche Einvernahme der Straf- und Zivilklägerin als Opfer vom 9. Mai 2019, S. Z. 72-74 und Rechtsmedizinisches Gutachten zur körperlichen Untersuchung der Straf- und Zivilklägerin vom 14. Mai 2019, S. 1). Der Beschwerdeführer gab an, er habe die Strafund Zivilklägerin gewürgt (und geschlagen), weil sie darauf stehe (Rechtsmedizin-