Beim Vorfall vom 8. Mai 2019 benachrichtigte eine Nachbarin die Polizei, nachdem mehrere Nachbarn und Passanten aufgrund lauten Lärms und Hilferufen von Frau C.________ auf das Verhalten des Beschuldigten aufmerksam geworden waren und sich Frau C.________ dann auch noch hilfesuchend an einen Nachbarn gewandt hatte. Frau C.________ wies bei Eintreffen der Polizei zudem sichtbare Verletzungen auf, welche ihr unbestrittenermassen durch den Beschuldigten zugefügt worden waren. Ebenfalls ist unbestritten, dass der Beschuldigte Frau C.________ während des Vorfalls angeschrien