6B_294/2025 vom 12. September 2025 E. 5.3; 6B_1394/2021 vom 15. Mai 2023 E. 2.2; vgl. statt vieler auch Beschlüsse des Obergerichts des Kantons Bern BK 22 216 vom 8. Juni 2022 E. 4.3; BK 21 31 vom 9. März 2021 E. 6.1, je mit Hinweisen). Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich das fehlerhafte Verhalten, das Anlass zur Kostenauflage gibt, sachlich mit dem Vorwurf deckt, der Gegenstand der strafrechtlichen Anschuldigung war, wobei die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verurteilung nach dem entsprechenden Straftatbestand fehlten (BGE 109 Ia 160 E. 4b). Die Annahme eines Anwendungsfalles von Art.